Deutschland, der verbotene Angriffskrieg und die "Schutzverantwortung" (10.09.2018)

Artikel 26 Abs 1 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Konsens in der Gesellschaft nach dem 2. Weltkrieg lautete: Von deutschem Boden soll kein Krieg mehr ausgehen. Trotzdem hat sich Deutschland unter Anderem nicht nur am Angriffskrieg gegen Jugoslawien (1), sondern auch unterstützend an den Kriegen gegen den Irak (2) und nun gegen Syrien mit Aufklärungsflügen beteiligt. Inzwischen wurde der §80 StGB, der ein Strafmaß im Fall der Verletzung dieses Grundgesetzartikels vorsieht gestrichen und durch eine „Harmonisierung mit EU Recht“ ersetzt (3). Mit anderen Worten ersatzlos gestrichen. Nun hören wir aus dem Verteidigungsministerium, dass man dort einen Kampfeinsatz gegen Syrien erwägt, sollte „das Regime“ Giftgas einsetzen. Damit ist genau das Szenario eingetreten, das ich bereits 2015 in einer Anzeige beim Generalbundesanwalt beschrieb (4), was dieser aber nicht akzeptieren wollte. Besonders empörend ist diese „Überlegung“, weil sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Jahr 2018 meiner Auffassung, die ich in verschiedenen Artikeln (5) darlegte, anschloss. Dass nämlich die Anwesenheit der USA in Syrien, und damit auch die Aktivitäten Deutschlands, rechtswidrig sind, gegen das Völkerrecht verstoßen (6).

Diese Unverfrorenheit, mit der das deutsche Politik-Establishment sich über Grundgesetz und Völkerrecht hinweg setzt lässt schlimmste Befürchtungen aufkommen. Natürlich wird man wieder den „übergesetzlichen Notstand“ erklären, sich auf „R2P“ oder „Schutzverantwortung“ berufen, die Legitimation eines Völkerrechtsbruch, den westliche Länder in neokolonialer Überzeugung seit einigen Jahrzehnten verzweifelt versuchen zur Rechtsnorm werden zu lassen.

Das letzte Ergebnis dieser Politik kann man in Libyen besichtigen (7). Nach der Tötung von ca. 40.000 Menschen wurde ein einst blühendes Land mit dem höchsten Lebensstandard Afrikas zur Brutstätte von Terrorismus und Chaos, und die Lügen, mit denen der Angriff der NATO begründet wurde, sind inzwischen entlarvt (10). So wie die Brutkastenlüge und die Massenvernichtungswaffenlüge, mit denen die beiden Irakkriege begründet wurden, oder die Lügen, die zum Jugoslawienkrieg führten. Nun soll die Giftgaslüge herhalten, damit sich Deutschland auch wieder an einem Angriffskrieg beteiligen kann. Immer waren es so genannte „Nicht Regierungsorganisationen“ wie Amnesty International, Human Rights Watch, oder auch deutsche politische Stiftungen, die den Krieg akzeptable erscheinenden Lügen intensiv verbreiteten (11).

Die Giftgaslüge

Abgesehen davon, dass es völkerrechtlich unerheblich ist, ob und wer Giftgas eingesetzt hat, dass dadurch kein Angriffskrieg rechtfertigt werden kann, wurde dieses Giftgasnarrativ seit Jahren aufgebaut, in Deutschland unterstützt in erster Linie durch 12 Millionen Euro Spenden an die White-Helmets durch das Auswärtige Amt, wodurch eine angeblich „neutrale Organisation zur Rettung von Zivilisten“ finanziert wurde, die „Beweise“ für Giftgaseinsatz der syrischen Regierung liefern sollte. Es ist müßig darauf einzugehen, wie tief die Einflussnahme durch so genannte „Nicht-Regierungs-Organisationen“, die dem westlichen Narrativ dienen, in die UNO erfolgt. Ebenso mühsam ist es, darauf hinzuweisen, dass kein einziges der so genannten „Chemiewaffeneinsätze des Regimes gegen Zivilisten“ wirklich bewiesen wurde. Es sei denn, man vertraut den White-Helmets als unparteiische Probenzieher. Aber selbst dann gibt es eine Vielzahl von Fällen, die einfach eindeutig widerlegt wurden, ohne dass dies in den westlichen Medien berichtet wurde.

Zu den Fällen bis 2016 gibt es umfassende Darstellungen der Fälschungen in „Der schmutzige Krieg gegen Syrien“ von Tim Anderson. Für den letzten angeblichen Chemiewaffeneinsatz Syriens, der zum Abschuss von 100 Raketen auf Syrien führte, haben die Spezialisten der OPCW anschließend keinerlei Spuren von Chemiewaffen finden können. Und die „Darsteller“ in einem Video der White-Helmets traten praktisch vollzählig in der Schweiz bei einer Pressekonferenz auf und erklärten, wie die White-Helmets einen Giftgaseinsatz gefälscht hatten und sie zur Teilnahme an dem Video zwangen. Westlichen Medien, wenn sie überhaupt darüber berichteten, verwarfen es als „Propaganda Russlands“, mit der Vermutung, die Zeugen wären unter Druck gesetzt worden, die Aussagen zu machen, vermischten offensichtliche Falschmeldungen in russischen Medien mit vorgelegten Zeugenaussagen und Fakten (12).

Dass dagegen die Terroristen in Syrien über Giftgas und ihre Grundstoffe verfügen, ist allgemein bekannt und wird auch nicht bestritten. Die USA erwähnt sogar in seinen Reisehinweisen ausdrücklich vor Giftgasanschlägen der Terroristen (13). Derweil werden Proben, die von den Terroristen nahe stehenden, wenn nicht sogar in nachgewiesenen Fällen in Personalunion agierenden White-Helmets gezogen werden, als Proben von angeblichen Regierungseinsätzen von Chemiewaffen akzeptiert. Würde die Glaubwürdigkeit der White-Helmets zerstört, bräche das gesamte Narrativ der Giftgaseinsätze in sich zusammen. Das mag der Grund sein, warum auch die Bundesregierung so verzweifelt entgegen Fakten, Beweisen und Zeugenaussagen so verzweifelt an dem Narrativ der White-Helmets als neutrale Organisation des Zivilschutzes festhält (15).

Und so kann die Weltgemeinschaft außerhalb der NATO endlos Zeugen und Beweise vorlegen, sie alle werden durch die geballte Macht der Medien vernichtet und unwirksam gemacht. Alles mit dem Ziel, das Giftgasnarrativ so lange aufrecht zu erhalten, wie man es für die „Rechtfertigung“ eines Angriffskrieges benötigt. Und das, wie gesagt, obwohl ohne einen Sicherheitsratsbeschluss auch im Fall von „Chemiewaffeneinsatz“ ein Angriffskrieg völkerrechtlich illegal ist. Giftgas in Syrien spielt die gleiche Rolle wie Brutkästen und Massenvernichtungswaffen im Irak, oder der angeblich drohende „Krieg Gaddafis gegen seine Bevölkerung“, für die nachträglich nur ebenfalls keinerlei Beweise gefunden wurden (14), weil es Kriegsgründe waren, die von „Menschenrechtsorganisationen“ und Medien von Gerüchten zu Tatsachenbehauptungen aufgebauscht wurden, um dem Narrativ zu dienen.

Schutzverantwortung

In einer Rede vor der UNO Generalversammlung am 23. September 2009 erinnerte Noam Chomsky (8), dass das Prinzip der „Schutzverantwortung“ bzw. R2P (Responsability to Protect) gar nicht so neu ist, wie behauptet wird, und dass es schon immer missbraucht wurde.

„Während  der gesamten Geschichte gibt es einige Prinzipien in internationalen  Angelegenheiten die allgemein gültig waren. Eines ist das Maxim von Thucydides, die besagt, dass der Starke macht, was er will, während der  Schwache sein Leiden ertragen muss. Eine Konsequenz daraus bezeichnet  Ian Brownlie mit „dem hegemonialen Ansatz Gesetze zu verkünden“: Die  Stimme des Mächtigen schafft Fakten. 

(…) Ein  drittes Prinzip besagt, dass praktisch jede Gewaltanwendung in  internationalen Angelegenheiten mit dem Begriff von R2P gerechtfertigt  werden kann, selbst die schlimmsten Untaten. Um das zu illustrieren hat  der Hochschullehrer Sean Murphy in seiner Studie „Humanitäre  Intervention“ nur drei Beispiel zwischen dem Kellogg-Briand Pakt (http://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt)  und der  UN Charta genannt: Japans Angriff auf die Mandschurei, Mussolinis Invasion  von Äthiopien, und Hitlers Besetzung von Teilen der Tschechoslowakei.  Alles begleitet von pathetischer Rhetorik über die Verantwortung, die  leidende Bevölkerung zu schützen, und einer Rechtfertigung durch  geschaffene Fakten. Das grundsätzliche Muster bleibt immer das Gleiche,  bis heute.“

Chomsky weist uns also darauf hin, dass das als so neu und revolutionär dargestellte Prinzip in Wirklichkeit schon lange bekannt ist und ebenso lange missbraucht wird. Und er verweist auch die US-amerikanische Geschichte, die ebenfalls ein Beispiel für R2P enthält:

„Das große  Siegel der Kolonie stellt einen Indianer dar, der die Worte ausspricht:  „Komm und helft uns“. Die englischen Kolonisten erfüllten ihre  Verantwortung zu Schützen, indem sie damit fort fuhren, die Eingeborenen  auszurotten und zu vernichten.“

In seier Rede zeigt Chomsky dann auf, wie vor 60 Jahren erstmals ein Fall von behaupteten R2P vor einem internationalen Gerichtshof als pure Machtausübung zum eigenen Nutzen entlarvt wurde:

„Das Gericht stellte  fest, dass es „das angenommene Recht zu einer Intervention nur als  Manifestation einer Politik der Stärke verstehen konnte. Jenes Rechts,  das in der Vergangenheit die schlimmsten Missbrauchsfälle hervorgebracht  hat, und deshalb in keinem Fall, egal wie unvollkommen internationale  Organisationen sein mögen, einen Platz im internationalen Recht finden  darf. Aus der Natur der Dinge heraus, wird Intervention für die  mächtigsten Staaten reserviert bleiben, was es einfach macht,  Rechtsstaatlichkeit zu pervertieren.“ 

Dieser Grundsatz wurde daraufhin immer wieder durch Beschlüsse von Staatengemeinschaften bzw. auch durch die UNO noch im Jahr 2005 bestätigt, die aber gleichzeitig eine Hintertür öffnete, die die Möglichkeit von neuerlichem Missbrauch eröffnete.  

„Während sie die Stellungnahme bestärkt, die bereits  anerkannter Grundsatz war, machte die Hauptversammlung den Willen  deutlich ‚Gemeinsam Aktionen zu unternehmen, durch den Sicherheitsrat,  in Übereinstimmung mit der Charta, für den Falle, dass gewaltlose  Maßnahmen inadäquat sind, und nationale Behörden ihrer Pflicht zum  Schutz der eigenen Bevölkerung vor ernsten Verbrechen nicht nachkommen‘.“

(…) Vollkommen entlarvt wird dann der Hintergrund der Anwendung von R2P durch eine Erklärung der NATO im Fall von Afghanistan. „Der General-Sekretär Jaap de  Hoop Scheffer informierte auf einem NATO-Treffen im Juni 2007, dass die  ‚NATO-Truppen die Pipelines, die Öl und Gas in den Westen transportieren  beschützen müssten‘. Und darüber hinaus hätte sie die Seewege zu  schützen, die durch Tanker genutzt würden, sowie andere wichtige  Infrastruktureinrichtungen für die Energieversorgung.“ Hier wird die vor über 60 Jahren schon festgelegte Verurteilung von R2P bzw. der Verzicht auf Gewalt und Krieg als Mittel der Politik ad absurdum geführt. Wie Chomsky sagte: „Dies öffnete die Tür für die Anwendung von R2P als eine Waffe, imperialen Willen nach Belieben durchzusetzen“

In der Folge wurde R2P sogar zum Gegenteil. Nämlich zum Werkzeug, um Menschenrechtsverletzungen zu verstärken oder erst zu begehen. Wie z.B. im Fall der Irak- Sanktionen, unter Bush Senior, die zu vielen tausend Hungertoten unter der Zivilbevölkerung führten. „Sie waren von zwei Direktoren des „Öl für  Nahrung“-Programms als „Völkermord“ bezeichnet worden, und beide  Direktoren Denis Halliday und Hans von Sponck, kündigten aus Protest  gegen die Sanktionen.“ 

Dann folgte die erste offizielle R2P-Kriegsmission im Kosovo Krieg. Der Sündenfall, der bis dahin eher der Friedenspolitik zugeneigten Partei „Die Grünen“. Und wieder zeigte sich die Heuchelei und Propaganda, die mit dem Begriff verbunden war. „Mit  einer einzigen Ausnahme folgten die Verbrechen erst dem Beginn des  Bombenkrieges [der Nato gegen Serbien]. Und wir können sicher sein, dass die Behauptung des  Massakers vor dem Beginn der Bomben, das Racak Massaker, dass dieses  eigentlich unbedeutend für die USA und Großbritannien war. Denn zu  diesem Zeitpunkt hatten sie keine besondere Energie darin verschwendet,  es zu verurteilen, sondern unterstützten gleichzeitig wesentlich  ernsthaftere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ost Timor. Dort war der Hintergrund der Gräueltaten unvergleichlich größer und grotesker als alles was auf dem Balkan vorgefallen ist.“

Fazit

Wieder einmal wird versucht, mit einem gefälschten Narrativ in der Bevölkerung die Akzeptanz für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der ganz anderen Zwecken als „humanitären“ dient, zu erzeugen. Wir dürfen erwarten, dass es eine geballte Medienkampagne geben wird, die sich wieder auf so genannte Menschenrechtsorganisationen stützen wird, und von Politikern als Rechtfertigung für ihre Handlungen herangezogen werden.

(1) YouTube (2011) Es begann mit einer Lüge - Doku über NATO-Einsatz in Jugoslawien, ARD 2001, online: https://youtu.be/MYcRjHX50og Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018

(2) Grundrechtekomitee (2006) Generalbundesanwalt bekennt hanebüchene Rechtsauffassung: „Angriffskrieg ist nicht strafbar“, 7. Februar, online: http://www.grundrechtekomitee.de/node/242 Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(3) Rötzer, Florian (2017) § 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen, 7. Januar, online: https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(4) Menschenfreund, Jo (2016) Verrat am Geist des Grundgesetzes, 16. August, online: https://jomenschenfreund.blogspot.com/2016/08/verrat-am-geist-des-grundgesetzes.html Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

Siehe auch: Schmith, Wilfried (2018) Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien u.a., 24. Februar, online: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(5) Mitschka, Jochen (2015) Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien, 7. Dezember, online: https://www.heise.de/tp/features/Deutsche-Soldaten-im-illegalen-Krieg-gegen-Syrien-3377043.html?seite=all Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(6) Neu, Alexander (2018) Gutachten: Völkerrechtsbruch in Syrien, 16. Juli, online: http://neu-alexander.de/2018/07/6970/ Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(7) Gutsche, Angelika (2018) Die libysche Revolutionslüge, 17. Februar, online: https://www.freitag.de/autoren/gela/die-libysche-revolutionsluege Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(8) Menschenfreund, Jo (2012) Syrien und die „Schutzverantwortung“, 23. März, online: https://jomenschenfreund.blogspot.com/2012/03/syrien-r2p-und-propagandafallen.html Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(10)Pax, Wilhelm von (2015) NATO-Bombardement: Beweise gegen Gaddafi waren gefälscht, 5. Februar, online: https://www.neopresse.com/politik/beweise-gegen-gaddafi-waren-gefaelscht/ Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

Siehe auch: Leukefeld, Karin (2011) Gaddafis „Söldner“ Frente Polisario weist Vorwürfe zurück, online: http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Libyen/polisario.html Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

und

„Letztes Jahr kursierte die Sage von den Söldnern in Libyen, die im Mainstream ein ums andere Mal beschworen wurde. Ihr angeblicher Einsatz durch den grausamen libyschen Diktator bewegte die Gemüter und lieferte zu einem Gutteil die ungeschriebene Rechtfertigung für das NATO-Bombardement des Landes.

Geneviève Garrigos von Amnesty International verbreitete diese Version, die unverifiziert vom Mainstream übernommen wurde, der seinerseits die Gerüchtemühle drehte. Garrigos sprach von ‚Informationen‘, die Amnesty habe. Einige Monate später musste sie widerrufen: Man habe ‚Gerüchte‘ gehört. Nein, es gebe keine Beweise dafür, dass Söldner eingesetzt worden seien.“

Quelle: https://becklog.zeitgeist-online.de/2012/04/25/ngo-dammerung/#more-6080

(11) Für weitergehende Informationen siehe auch das Buch „Die Menschenrechtsindustrie im Angriffskrieg“ von Tim Anderson und mir, in Kürze im Buchhandel.

(12) Scheben, Helmut (2016) Die Lüge vom Giftgaseinsatz hält sich hartnäckig, 19. Juli, online: https://www.infosperber.ch/Medien/Assad-Die-Luge-vom-Giftgaseinsatz-halt-sich-hartnackig Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

Siehe auch zum letzten Angriff gegen Syrien nach angeblichem Giftgasvorfall:

SMOPO (2018) OPCW-Bericht: Kein Giftgas im syrischen Duma! 10. Juli, online: http://smopo.ch/opcw-bericht-kein-giftgas-im-syrischen-duma/ Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018

und:

(13) U.S. Embassy in Syria (2017) Security Message for U.S. citizens: Travel Warning - Syria, 18. Oktober, online: https://sy.usembassy.gov/security-message-u-s-citizens-travel-warning-syria/ Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

„Tactics of  ISIS, Hayat Tahrir al-Sham, and other violent extremist groups include the use of suicide bombers, kidnapping, small and heavy arms, improvised explosive devices, and chemical weapons.”

(Taktiken von ISIS, Hayat Tahrir al-Sham und anderen gewalttätigen Extremistengruppen, beinhalten Selbstmordattentäter, Entführungen, Einsatz von Kleinwaffen und großkalibrigen Warren, improvisierte Bomben und Chemiewaffen.)

(14) Deutscher Bundestag (2011) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/5409 - online: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/056/1705666.pdf Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

(15) Blauer Bote Magazin (2018) White Helmets - Weißhelme im Syrienkrieg, 19. August, online: http://blauerbote.com/2018/08/19/white-helmets-weisshelme-im-syrienkrieg/ Seite zuletzt aufgerufen am 10.09.2018.

 

Erstveröffentlichung bei Telepolis, September 2018, inzwischen gelöscht