Die Freiheitsflottille
Die angekündigte Abfahrt der “Freiheitsflottille” nach Gaza mit 5.500 Tonnen humanitären Hilfsgütern wurde Anfang Mai 2024 (erneut) verschoben, weil der Staat, unter dessen Flagge eines der großen Schiffe fuhr, seine Registrierung zurückgezogen hat. Die Frage ist, warum die Organisatoren mit einem so politisch unzuverlässigen Flaggenstaat, Guinea-Bissau, gearbeitet hatten. Rückblick:
Bei der Freiheitsflottille 2010 wurde das Schiff Mavi Marmara[1] von israelischen Truppen geentert und zehn Mitarbeiter von Hilfsorganisationen kaltblütig hingerichtet. Dies geschah auf einem Schiff auf See außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone. Ein klarer Fall von Piraterie, Mord und zeitweise Entführung, der aber in keinem der Kolonialländer zu Sanktionen oder juristischen Aktionen geführt hatte, obwohl schon die Blockade Gazas selbst gegen UNO-Resolutionen und Völkerrecht verstößt.
Da ist die Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 27. November 2023 (Resolution 2712): Dieser Sicherheitsratsbeschluss fordert ein sofortiges Ende der Blockade und fordert alle Parteien auf, ihre Verpflichtungen im Einklang mit internationalen Gesetzen und UN-Resolutionen einzuhalten.
Hinzu kommt die Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 23. Januar 2024 (Resolution 2720): Diese Resolution fordert ein Ende der Blockade und eine Beendigung der israelischen Angriffe in Gaza.[2]
Auch zu nennen die Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 5. April 2024: In dieser Resolution fordert der Menschenrechtsrat Israel u.a. auf, seine Blockade von Gaza sofort und vollständig aufzuheben.[3]
Nicht zu vergessen die Resolution des UN-Generalsekretariats vom 26. Oktober 2023 (Resolution 2712): Diese Resolution fordert ein Ende der Blockade und ein sofortiges Ende der israelischen Angriffe in Gaza.[4]
In Bezug auf das Völkerrecht, wogegen die Blockade von Gaza durch Israel verstößt, sind folgende Prinzipien und Vorschriften zutreffend:
Genfer Konventionen von 1949: Die Genfer Konventionen, insbesondere die Zusatzprotokolle von 1977, legen fest, dass die Besetzung von Gebieten nicht als Rechtfertigung für die Beschränkung des Zugangs zu humanitären Hilfsgütern dienen darf.[5]
Internationales humanitäres Völkerrecht (IHL): Nach IHL ist es unzulässig, die Zivilbevölkerung als Mittel zur Erreichung militärischer Ziele zu verwenden. Die Blockade von Gaza verstößt gegen diese Prinzipien, da sie die Zivilbevölkerung in Gaza daran hindert, Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu erhalten.[6]
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR): Dieses internationale Abkommen schützt das Recht auf Gesundheit, Nahrung und ein angemessenes Lebensstandard. Die Blockade von Gaza verstößt gegen diese Rechte, indem sie den Zugang zu medizinischen Versorgungsdiensten und lebenswichtigen Gütern einschränkt.[7]
Nach dem Völkerrecht haben alle Völker das Recht auf freie Entscheidung und Entwicklung. Die Blockade von Gaza verhindert die wirtschaftliche Entwicklung und den Zugang zu Grundversorgungsgütern, was gegen die Verpflichtungen verstößt, dies zuzulassen.
Die Hürden, welche durch alle möglichen Organisationen und Staaten aufgebaut wurden verursachten, dass die Organisatoren es bis zum 3. Juli noch nicht geschafft hatten, die Schiffe in Richtung Gaza auf den Weg zu bringen[8].
[2]S/RES/2720 (2023) - Die Situation im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage (un.org)
[3]Human Rights Council Adopts Five Resolutions, including a Text Calling for an Immediate Ceasefire in Gaza, Urging States to Prevent the Continued Forcible Transfer of Palestinians Within or From Gaza, and Calling on States to Cease the Sale or Transfer of Arms to Israel | OHCHR
[4]Adopting Resolution 2712 (2023), Security Council Calls for ‘Urgent and Extended’ Humanitarian Pauses in Gaza, Immediate Release of Hostages | Meetings Coverage and Press Releases