Kriegspropaganda und UN-Bericht
Ich hatte schon zu Beginn des Buches darauf hingewiesen, wie Israel nun auch seine „Brutkastenlüge“ verbreitet. Aber diverse Kriegslügen wurde immer weitergeführt, immer mit neuen Varianten und bis in den Juni 2024 hinein gibt es genügend gläubige Medienkonsumenten, welche ihren Verkündern der Realität Glauben schenken. Deshalb möchte ich an dieser Stelle der Geschichte auf ein Posting in den alternativen Nachrichten auf X / Twitter hinweisen, das noch einmal auf diverse Lügen hinweist.
Ein Nutzer mit dem harmlosen „Rufzeichen“ @zei_Squirrel schreibt[1], dass er demonstrieren möchte, wie die Medien, in seinem Fall die New York Times, für Deutsche also die „Mutter aller Medien“, absichtlich völkermörderische Gräuelpropaganda fabrizieren und verbreiten. Es sei ein Beispiel für die Verkommenheit der westlichen Medienklasse.
In ihrem Artikel über den jüngsten UN-Bericht verwende die New York Times den Begriff "sexuelle Gewalt" zehn Mal. Sie würden diesen Begriff benutzen, um eine Propagandalüge zu konstruieren, die den eigenen Schwindel der „Massenvergewaltigung“ unterstützt. Aber am Ende müssen sie im hinteren Teil des Artikels „zähneknirschend“ zugeben, dass der UN-Bericht, diese Verschwörungstheorie widerlege.
Dies beziehe sich auf die Verwendung des Begriffs "sexuelle Gewalt" in dem UN-Bericht, der am wichtigsten ist und gleich zu Beginn des Artikels oder zumindest gleich nach der ersten Verwendung hätte stehen müssen. Stattdessen ist er in einem Abschnitt auf halber Strecke des Artikels versteckt, wo korrekt festgestellt wird, dass der UN-Bericht nicht in der Lage war, "Behauptungen über Vergewaltigungen, sexualisierte Folter und Genitalverstümmelungen, über die in den Medien berichtet wurde, zu bestätigen."
„Natürlich sagen sie nicht, dass zu diesen "Medienberichten" auch ihre eigenen "Massenvergewaltigungs"-Hoax-Artikel gehören, darunter der berühmt-berüchtigte Jeffrey "Ich mache keine Beweise, ich mache Geschichten" Gettleman, Adam Sella, der Food-Blogger direkt vom College, und Anat Schwartz, der völkermordende Verrückte, der im israelischen Militärgeheimdienst diente, mit seinem Werk "Screams Without Words", das erstaunlicherweise immer noch nicht zurückgezogen wurde, nachdem es völlig widerlegt wurde, wieder einmal durch diesen neuesten UN-Bericht, wie sie selbst zugeben müssen, während sie es vergraben, damit es niemand bemerkt.“[2]
Ich habe es bemerkt. In demselben Abschnitt, der wiederum erst spät im Artikel erscheint, nachdem der Begriff bereits mehrfach verwendet wurde, wird er nur einmal verwendet, um zu sagen, dass der Bericht Israel auch der sexuellen Gewalt gegen Palästinenser "beschuldigt". Jedoch solle man beachten, wie die Journalisten den Satz formuliert haben: "beschuldigte Israel". Im Absatz davor sei die Hamas nicht "beschuldigt" worden. Nein, es werde „gesagt“ die Hamas habe …. Nicht beschuldigt, nicht behauptet, nein, der Bericht habe gesagt, als ob es eine reine Tatsache wäre. Für Israel sei es nur eine willkürliche vage Behauptung und Anschuldigung. „Ignorieren Sie es, es bedeutet nichts.“
„Bleiben also noch 8 weitere Male, in denen die NYT den Begriff "sexuelle Gewalt" verwendet. 6 davon stehen ganz am Anfang des Artikels, eines in der Zwischenüberschrift, das an prominenter Stelle direkt unter der Überschrift steht und am 7. Oktober als feststehende Tatsache über die Hamas verwendet wird. Man beachte noch einmal das Fehlen von "beschuldigte Hamas", während es im Satz direkt danach "beschuldigte Israel" heißt. Noch einmal: Für die New York Times und die Medienklasse ist alles nur eine vage Behauptung, aber alles, was Sie über die Palästinenser sagen, ist eine reine, unverfälschte Tatsache. Wörtlich aus demselben Bericht. Erstaunliche Verderbtheit.“[3]
Aber dann bemerken man auch: Keine Erwähnung von sexueller Gewalt durch Israel gegen Palästinenser in der Zwischenüberschrift, obwohl der Bericht ausführlich darauf eingehe, und es viel vernichtender sei als das, was der Bericht über die Hamas sage, denn für Israel komme der Bericht zu dem Schluss, dass es sich tatsächlich um absichtliche, systematische und geplante Gewalt handelt, die lange vor dem 7. Oktober und dem laufenden Völkermord im Gazastreifen stattfand und tatsächlich auch sexualisierte Folter beinhaltet.
Dann verweist der Autor auch auf seine Veröffentlichungen, mit denen die systematische und geplante israelische sexuelle Gewalt gegen palästinensische Babys, Mädchen, Jungen, Frauen und Männer ausführlich dargestellt wird.[4]
„Aber die New York Times findet das weder in der Zwischenüberschrift noch im gesamten Artikel erwähnenswert, abgesehen von dem bereits erwähnten kurzen Hinweis darauf als vage allgemeine "Anschuldigung" nach der Hälfte des Artikels, den 0,01% der Menschen lesen. Keine Details. Keine erschütternden, emotional manipulativen Beschreibungen wie bei den Behauptungen über sexuelle Gewalt in Bezug auf die Hamas, die von der Zwischenüberschrift bis zum gesamten Anfang des Artikels an prominenter Stelle erscheinen und die 6 weitere Verwendungen des Begriffs "sexuelle Gewalt" umfassen.“[5]
Der Leser der New York Times müsse also mehr als die Hälfte des Artikels lesen, bevor er endlich die Aussage sieht, dass der Bericht die Behauptungen über Vergewaltigung, sexualisierte Folter oder Genitalverstümmelung nicht bestätigen konnte. 99,9 % der Menschen, die diesen Artikel der NYT sehen und nur die Überschrift und die Zwischenüberschrift lesen, würden denken, dass der Bericht den Schwindel der "Massenvergewaltigung" tatsächlich beweise, obwohl er explizit das Gegenteil tut, wie die NYT selbst zugeben musste, aber erst spät im Artikel vergraben habe, damit es niemand lesen würde.
Die beiden anderen Verwendungen des Begriffs "sexuelle Gewalt" fänden sich in der Schlussfolgerung des Artikels, wo es heißt, dass die Hamas dies bestreitet und Israel es ebenfalls bestreitet und sagt, „es sei schrecklich und furchtbar, dass sie es wagen, das moralische, heilige, heilige Israel mit diesen dreckigen, untermenschlichen, schmutzigen Palästinensern in Bezug auf sexuelle Gewalt gleichzusetzen“.
So fabriziere die New York Times und die Medienklasse Propaganda unter dem Vorwand, "Journalismus" zu betreiben und "die Fakten richtig darzustellen". Durch Auslassungen, Hervorhebungen und Abschwächungen, die Anordnung von Behauptungen (in Überschriften und Zwischenüberschriften, spät im Artikel), die Darstellung als Tatsache oder als Behauptung, so würden sie sie die Realität verzerren und sie in ein verstümmeltes Propagandakonstrukt verwandeln.
Und sie wüssten, dass sie das tun, es sei alles beabsichtigt, und das mache sie so verdorben und abscheulich. Sie seien bewusste Lügner, und je besser man in der Lage ist, zu verdrehen, zu lügen und Propaganda zu fabrizieren, desto mehr werde man in der angesehenen Medienklasse belohnt.
Der UN-Bericht
Nun schauen wir uns den Bericht des Human Rights Council der UN vom 27. Mai 2024[6] genauer an. Die Links zu den entsprechenden Details findet man im englischsprachigen Originaldokument. Nach Einführung und Erklärung der Methodik wird der rechtliche Rahmen beschrieben, d.h.
„…Die Kommission stellte fest, dass die OPT[7], einschließlich Ost-Jerusalem und Gaza, sowie der besetzte syrische Golan derzeit von Israel als Kriegsfolge besetzt sind und dass das humanitäre Völkerrecht neben dem Internationalen Menschenrechtsgesetz gilt“.[8]
In der Einleitung werden die Vorgänge des 7. Oktobers mit militärischer Präzision beschrieben und die genaue Anzahl von Opfern und entführten Gefangenen und Geiseln der Hamas aufgezählt. Dann wird in Teil B auf die Tötung und Misshandlung und Entführungen in zivilen Bereichen berichtet. In Teil C wird über die Tötung von Soldaten berichtet, die „hors de combat“, also nicht kampfbereit waren, und sexuelle und geschlechtsbasierte Gewalt.
„…Die Kommission hat Grund zu der Annahme, dass einige Soldaten nicht kampfbereit waren und nicht hätten angegriffen werden dürfen.“ Und „Vier weibliche Leichen, die am Außenposten Nahal Oz gefunden wurden, waren teilweise oder vollständig entkleidet, zwei davon waren in separaten Räumen isoliert und wiesen Anzeichen von körperlicher Misshandlung und sexueller Gewalt auf.“
Unter Punkt D stellt der Bericht hinsichtlich geschlechtsbasierter Gewalt fest: „Die von der Kommission dokumentierten Taten spiegeln einen eindeutigen Machtmissbrauch durch männliche Täter und eine Missachtung der besonderen Erwägungen und des Schutzes der Integrität und Autonomie von Frauen wider, die das Völkerrecht gewährt.“ Unter Punkt 26 wird dann ausgeführt:
„26. Die Kommission hat von Journalisten und der israelischen Polizei erhaltene Zeugenaussagen über Vergewaltigungen geprüft, war jedoch nicht in der Lage, diese Behauptungen unabhängig zu überprüfen, da sie keinen Zugang zu Opfern, Zeugen und Tatorten hatte und ihre Ermittlungen von den israelischen Behörden behindert wurden. Die Kommission war nicht in der Lage, die ungekürzten Fassungen dieser Zeugenaussagen zu überprüfen. Aus denselben Gründen war die Kommission auch nicht in der Lage, Berichte über sexualisierte Folter und Genitalverstümmelung zu überprüfen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass einige Behauptungen falsch, ungenau oder widersprüchlich zu anderen Beweisen oder Aussagen waren, und schloss diese bei ihrer Bewertung aus.“[9]
Die Kommission stellte fest, dass drei Frauen (unklar ob Soldatinnen oder Zivilistinnen) bei einem Fluchtversuch erschossen worden waren. Auch die Präsentierung von weiblichen Gefangenen im Internet wird gerügt.
Unter Punkt E geht der Bericht auf die Folgen für Kinder ein. 34 der 36 entführten Kinder seien im November von der Hamas freigelassen worden. Was mit den 2 verbliebenen passiert war, wird nicht erwähnt.
Unter Punkt F wird dann auf die Antwort Israels eingegangen.
„34. Die Kommission stellte fest, dass die Reaktion der ISF auf den Angriff zunächst erheblich verzögert und vielerorts völlig unzureichend war. Kleine Teams von ISF-Bodentruppen tauchten im Laufe des Vormittags an mehreren Orten auf, trafen aber nur langsam ein, waren zahlenmäßig unzureichend und verfügten über keine Koordination mit einem zentralen Kommando und untereinander. Mehrere ISF-Panzer waren an diesem Tag an den Grenzen und in den zivilen Dörfern im Einsatz, darunter einer, der Zivilisten, die sich versteckt hielten, Schutz bot, und mehrere ISF-Mitglieder, die eine Stellung auf dem Nova-Festivalgelände verteidigten. In vielen Kibbuzim kämpften lokale, schnell einsetzbare Sicherheitsteams gegen die Angreifer mit sehr wenig oder gar keiner externen Verstärkung.
35. Der Kommission sind Behauptungen bekannt, wonach die ISF die "Hannibal-Direktive" anwandten, um die Gefangennahme israelischer Zivilisten und ihre Überführung in den Gazastreifen zu verhindern, selbst um den Preis, sie zu töten. Solche Vorwürfe wurden im Zusammenhang mit ISF-Aktionen in der Nova-Site erhoben, einschließlich Berichten über ISF-Angriffshubschrauber, die auf israelische Zivilfahrzeuge schossen, was zur Tötung von Israelis führte. Die Kommission bestätigte die Anwesenheit von mindestens acht Kampfhubschraubern an verschiedenen Orten am 7. Oktober, konnte aber nicht bestätigen, dass sie auf Zivilisten oder zivile Fahrzeuge geschossen haben, auch nicht in der Nähe des Festivals. Die Kommission dokumentierte eine Aussage einer ISF-Panzerbesatzung, die bestätigte, dass die Besatzung die Hannibal-Richtlinie angewandt hatte, indem sie auf ein Fahrzeug schoss, von dem sie annahm, dass es entführte ISF-Soldaten transportierte.
36. Die Kommission überprüfte auch Informationen, die darauf hinweisen, dass die ISF in mindestens zwei weiteren Fällen wahrscheinlich die Hannibal-Direktive angewendet haben, was zur Tötung von bis zu 14 israelischen Zivilisten führte. Eine Frau wurde durch ISF-Hubschrauberfeuer getötet, als sie von Militanten von Nir Oz nach Gaza entführt wurde. In einem anderen Fall stellte die Kommission fest, dass israelisches Panzerfeuer einige oder alle der 13 zivilen Geiseln in einem Haus in Be'eri tötete.
37. Die Kommission stellte fest, dass die israelischen Behörden der Identifizierung der Opfer, der Benachrichtigung der Familien und der Ermöglichung der Beerdigung Vorrang vor forensischen Untersuchungen einräumten, was dazu führte, dass Beweise für Verbrechen, insbesondere Sexualverbrechen, nicht gesammelt und gesichert wurden. Die Kommission stellt auch fest, dass potenzielle Beweise aufgrund von unzureichend ausgebildeten Ersthelfern verloren gehen.“
Unter Punkt IV folgt dann: „Tatsachenfeststellung: Von Israel in den OPT begangene Handlungen“. Nach der Einführung mit Bericht über die ersten Luftangriffe und der Entwicklung der Angriffe unter dem Namen „Schwert aus Eisen“. Es wird über die Zerstörung und Tötung von Zivilisten berichtet. Dann wird unter Punkt 41 die Resolution der UN-Generalversammlung erwähnt, welche einen sofortigen „humanitären Waffenstillstand“ gefordert hatte. Ebenso wurde über die Eröffnung des Völkermordverfahrens gegen Israel durch den IGH berichtet. Und wie dann am 25. März 2024 der Sicherheitsrat eine Resolution über die Freilassung der Geiseln und einen sofortigen Waffenstillstand für den Ramadan-Monat und den Zugang von humanitärer Hilfe verfügt hatte.
„42. In den ersten Wochen der Militäraktion griffen die ISF in erster Linie Hochhäuser und andere zivile Objekte im Stadtteil al-Rimal, in Khan Younis, in Gaza-Stadt, in den Flüchtlingslagern Jabalia und al-Shati sowie an anderen Orten an, wobei sie Tausende von Opfern verursachten, Verwüstungen anrichteten und ganze Wohnblöcke und Stadtviertel durch nahezu ständige schwere Bombardierungen in Schutt und Asche legten.
43. Es sind entscheidende Unterschiede zu früheren Feindseligkeiten zu beachten, darunter die Tatsache, dass Israel mindestens 1,7 Millionen Palästinenser gewaltsam vertrieben hat, sowie das massive Ausmaß der Todesopfer und der Zerstörung. Die Feindseligkeiten zwischen 2005 und 2023 forderten weniger als ein Zehntel der Todesopfer seit dem 7. Oktober. Die Kommission hat auch eine steigende Tendenz bei der Zahl der Todesopfer unter Frauen und Kindern im Vergleich zu früheren Feindseligkeiten beobachtet und geht davon aus, dass dies mit der Luftbombardierungskampagne der ISF und ihrem häufigen Einsatz von Sprengwaffen mit großer Wirkungsfläche in bewohnten Bezirken zusammenhängt. Diese unverhältnismäßige Auswirkung wurde bereits von der Gaza-Untersuchungskommission 2014 festgestellt und wurde daher vorhergesehen, aber nicht verhindert.[10]
44. Die Kommission dokumentierte Erklärungen der ISF, die auf eine Änderung des Zielansatzes hindeuten. In einem Beispiel sagte der ISF-Sprecher am 10. Oktober: "Das ist jetzt die Situation. Wir müssen eine andere Sprache und eine andere Terminologie verwenden. Unsere Angriffe im Gazastreifen sind nicht mehr mit den Angriffen und der Anzahl der Ziele der Vergangenheit vergleichbar. Die Logik ist eine andere. Wir greifen überall dort an, wo es auch nur den Hauch eines Geheimdienstes gibt." In einem anderen Beispiel sagte Israels Verteidigungsminister Yoav Galant: "Gaza wird nie wieder so sein wie früher", und "ich habe alle Hemmungen fallen gelassen, wir setzen alles ein". Angesichts von Informationen, die darauf hindeuten, dass die Zahl der Hamas-Kämpfer im Verhältnis zur Zivilbevölkerung relativ gering ist, und angesichts der wiederholten Behauptung Israels, dass die Kämpfer in der Zivilbevölkerung "eingebettet" sind, ist die Kommission der Ansicht, dass diese Äußerungen darauf hindeuten, dass die israelische Regierung den ISF die pauschale Erlaubnis erteilt hat, weitreichende und wahllose Angriffe auf zivile Einrichtungen im Gazastreifen durchzuführen.
45. Die israelische Bombardierungsstrategie scheint auch mit der Anwendung der so genannten "Dahya-Doktrin " auf den Gaza-Streifen übereinzustimmen. Die Kommission untersuchte mehrere groß angelegte Angriffe auf zivile Ziele im Gazastreifen, die auf die Anwendung dieser Doktrin hindeuten, und dokumentierte Dutzende weiterer Angriffe, darunter auf Hilfsorganisationen, Konvois und Zufluchtsorte. In vielen dieser Fälle konnte die Kommission keine militärischen Ziele als Schwerpunkt der Angriffe ausmachen. Selbst in den Fällen, in denen es sich angeblich um militärische Ziele handelte, ließen die Angriffe Unterscheidbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen vermissen, was zu Tausenden von Toten und Verletzten und zur weitgehenden Zerstörung ganzer Stadtviertel führte, darunter in Jabalia, Al-Rimal, Al-Yarmouk und Al-Maghazi.
46. Darüber hinaus untersuchte die Kommission Fälle, in denen ISF-Bodentruppen Zivilisten töteten, die keine Bedrohung darstellten, darunter auch solche, die weiße Fahnen hielten. In einem Fall wurden zwei zivile Frauen, die in einer Kirche Zuflucht suchten, erschossen und das Gebäude beschossen. Bei einem anderen Vorfall im November filmten ISF-Soldaten die Folgen der Tötung eines Mannes im Flüchtlingslager al-Shati, der nach eigenen Angaben bei der Tötung unbewaffnet war.“[11]
Es wird dann über weitere Angriffe auf zivile Ziele berichtet, aber unter Punkt 47 auch festgehalten, dass Israel behauptete, dass der militärische Arm der Hamas von innerhalb ziviler Einrichtung aus operiert hätte. Ohne dass dies aber bisher bestätigt werden konnte, denn der Bericht schreibt: „Sie setzt ihre Untersuchungen zu diesem Thema fort.“
Unter Punkt C wird dann über die totale Belagerung von Gaza berichtet.
„48. Die israelischen Angriffe und Militäroperationen im Gazastreifen haben die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage noch verschlimmert. Die anhaltende Blockade des Gazastreifens, die Israel seit 2007 verhängt hat, hatte bereits die Wirtschaft untergraben und die grundlegenden Menschenrechte der Bevölkerung verletzt. Am 9. Oktober verkündete Israel eine vollständige Belagerung des Gazastreifens, die die Versorgung mit lebenswichtigen Ressourcen und den Warenverkehr unterbindet und den Zugang der Bevölkerung zu Lebensmitteln, Wasser, Treibstoff und Strom stark einschränkt. Alle Grenzübergänge zwischen Israel und dem Gazastreifen wurden blockiert, wodurch regelmäßige und humanitäre Hilfslieferungen unterbunden wurden. Zwischen dem 7. und dem 20. Oktober fuhren keine Hilfsgütertransporter in den Gazastreifen, was erhebliche Auswirkungen auf zwei Drittel der Bevölkerung hatte, die bereits in hohem Maße auf humanitäre Hilfe angewiesen ist.
49. Der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant bezeichnete die Belagerung als Vergeltungsmaßnahme und kündigte "eine vollständige Belagerung ... kein Strom, kein Wasser, keine Lebensmittel, kein Treibstoff. Wir kämpfen gegen menschliche Tiere, und wir handeln entsprechend."
50. Die Kommission dokumentierte mehrere explizite öffentliche Äußerungen israelischer Beamter, die zusätzlich zu den Motiven der Vergeltung auf die Absicht hinweisen, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern zu instrumentalisieren und als Waffe einzusetzen, um die Bevölkerung des Gazastreifens als Geisel zu nehmen, um politische und militärische Ziele zu erreichen, einschließlich der Zwangsumsiedlung von Zivilisten aus dem nördlichen Gazastreifen und der Freilassung israelischer Geiseln. Die Kommission stellt fest, dass diese Maßnahmen auf eine kollektive Bestrafung der gesamten Bevölkerung für die Handlungen einiger weniger hinauslaufen, was einen klaren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt.
51. Der israelische Minister für Energie und Infrastruktur, Israel Katz, hatte bereits am 7. Oktober einen Befehl zur Unterbrechung der Stromzufuhr zum Gazastreifen unterzeichnet. Am 8. Oktober unterbrachen die israelischen Behörden alle Wasserlieferungen von Mekorot über die drei Verbindungsleitungen in den Gazastreifen. Zwischen dem 8. Oktober und dem 14. November stoppte Israel die Einfuhr von Treibstoff in das Gebiet und begründete dies mit der Besorgnis über eine mögliche Verwendung durch die Hamas. Diese Maßnahmen wirkten sich unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Strom und Wasser aus. Am 14. Oktober wurde berichtet, dass die drei Wasserentsalzungsanlagen, die zuvor 21 Millionen Liter Trinkwasser pro Tag produziert hatten, ihren Betrieb wegen des Mangels an Strom und Treibstoff eingestellt hatten. Israels Unterbrechung der Wasserversorgung betraf unmittelbar mehr als 650.000 Menschen. Das Gaza-Kraftwerk stellte am 11. Oktober seinen Betrieb ein, nachdem der Treibstofftransport über den Kerem-Shalom-Übergang gestoppt worden war.
52. Trotz des beispiellosen und wachsenden Bedarfs wurde Kerem Shalom, der Hauptzugangspunkt für Waren aus Israel in den Gazastreifen, vom 7. Oktober bis zum 16. Dezember von Israel vollständig abgeriegelt. Auf intensiven internationalen Druck hin öffnete Israel den Übergang am 17. Dezember für Hilfsgütertransporte. Am 21. Oktober gestattete Israel die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah, obwohl die Menge an Gütern und humanitärer Hilfe, die den Gazastreifen erreichte, immer noch deutlich unter dem Minimum lag, das für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Am Grenzübergang Nitzana zwischen Ägypten und Israel wurden zusätzliche Maßnahmen zur Kontrolle von Hilfslieferungen verhängt, die die Einfahrt von Lastwagen stark behinderten und lebenswichtige humanitäre Güter einschränkten oder blockierten.
53. Äußerungen israelischer Beamter zeigen, dass sie beabsichtigen, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern, einschließlich Nahrungsmitteln und Wasser, zu instrumentalisieren, um die Bevölkerung des Gazastreifens als Geisel für politische und militärische Ziele zu halten. Seit Dezember 2023 sind mehr als 90 Prozent der Bevölkerung im Gazastreifen mit einer hohen akuten Ernährungsunsicherheit konfrontiert, wobei die Situation im Norden des Gazastreifens am akutesten ist. Dies ist das Ergebnis der Zerstörung und Verhinderung der lokalen Nahrungsmittelproduktion, einschließlich Landwirtschaft, Fischerei und Bäckerei, der Belagerung, die die Einfuhr angemessener Nahrungsmittel verhindert, und der Gefährdung der humanitären Helfer bei der Verteilung der begrenzten Nahrungsmittelvorräte. Im März 2024 hat sich die Lage weiter verschlechtert; 1,1 Millionen Menschen sind von einer katastrophalen Ernährungsunsicherheit betroffen.“[12]
Unter 54. erwähnt der Bericht die beiden Anordnungen des IGH, welche von Israel ignoriert worden waren. Unter Punkt 55 wird auf die Folgen der israelischen Maßnahmen insbesondere auf Kinder, Neugeborene und andere besonders gefährdete Menschen hingewiesen, und dass mindestens 28 Kinder als Folge der Maßnahmen an Unterernährung und Dehydrierung starben. Außerdem wurde auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten in der Folge verwiesen.
Unter Punkt D stellt der Bericht Folgen von Evakuierungen und Vertreibungen der Zivilbevölkerung durch Israel fest.
„58. Die Kommission stellt fest, dass die Evakuierungsanordnungen zuweilen unklar und verwirrend waren und dass der Zeitrahmen, der der Zivilbevölkerung für eine sichere Evakuierung zur Verfügung stand, nicht angegeben oder unzureichend war, insbesondere in Bezug auf groß angelegte Evakuierungen.
59. Die Kommission stellt fest, dass entlang der Evakuierungsrouten Chaos herrschte, einschließlich mehrerer ISF-Kontrollpunkte, Todes- oder Verletzungsgefahr, fehlende Transportmöglichkeiten und unzureichender Aufmerksamkeit für Personen in gefährdeten Situationen. Die Kommission dokumentierte Schikanen und gezielte Angriffe auf Evakuierte, einschließlich der Tatsache, dass Palästinenser aller Altersgruppen und Geschlechter mit vorgehaltener Waffe gezwungen wurden, sich während der Evakuierung auszuziehen und längere Zeit ohne Kleidung zu laufen. Diese Fälle deuten darauf hin, dass die ISF einen Großteil der Härten, die während dieses Prozesses auftraten, absichtlich herbeigeführt haben. Einige der Evakuierungsprozesse wurden auch durch Drohungen der Hamas und Angriffe auf die Ausreisewilligen behindert.
60. Während die Evakuierungen im Gange waren, griffen die ISF weiterhin ausgewiesene Sicherheitszonen an, darunter Rafah und Khan Younis. Diese Angriffe forderten viele Opfer, darunter auch Zivilisten, die nicht direkt an den Kampfhandlungen beteiligt waren. Gleichzeitig haben die massiven Verluste und Zerstörungen durch die ISF in den evakuierten Gebieten dazu geführt, dass ganze Wohngebiete zerstört wurden und Familien nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren können.
61. Die Kommission dokumentierte Äußerungen israelischer Beamter, in denen sie die Palästinenser in Gaza entmenschlichten, alle Palästinenser in Gaza als militante Hamas-Kämpfer oder Hamas-Anhänger darstellten, von einer zweiten Nakba sprachen, die Umsiedlung der Zivilbevölkerung aus dem Gazastreifen und die Wiedererrichtung israelischer Siedlungen vorschlugen. (…).“[13]
Dann fügt der Bericht die Situation außerhalb von Gaza, also der West Bank und von Ost-Jerusalem hinzu. Er berichtet, dass zwischen dem 7. Oktober und dem 31. Dezember 308 Palästinenser, darunter 80 Jugendliche, in der West-Bank und Ost-Jerusalem getötet wurden. 300 davon seien durch die Besatzungstruppen, 8 von Siedlern getötet worden. Die Zahlen erhöhten sich dann bis April 2024 auf 457 Palästinenser, darunter 112 Jugendliche.
„63. Die Kommission stellte fest, dass es unmittelbar nach dem 7. Oktober zu einer Welle von Siedlerangriffen auf palästinensische Gemeinden kam. Mehrere Entwicklungen könnten dazu beigetragen haben, darunter die Aufnahme Tausender Siedler in die ISF-Reserve, die Bewaffnung und Mobilisierung von Siedlern für den regulären Militärdienst in Spezialbataillonen im Westjordanland, die Gründung und Bewaffnung zusätzlicher quasimilitärischer Milizen in den Siedlungen und die Lockerung der Vorschriften für die Registrierung von Waffenscheinen durch den Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben Gvir. Der Menschenrechtsrat hat die Kommission beauftragt, die Gewalt von Siedlern in den OPT zu untersuchen und im Juni 2025 Bericht zu erstatten.“
Unter Punkt 64 berichtet die Kommission von der Lynchjustiz an zwei Personen, welche vom palästinensischen Widerstand als Kollaborateure verdächtigt wurden.
Vergewaltigungen
Und unter F „SGBV“ kommt der Bericht zum vielleicht wichtigsten Punkt. SGBV steht für Sexual and Gender-Based Violence, was auf Deutsch als sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt übersetzt werden kann. Denn die Kriegspropaganda Israels basierte zu einem beträchtlichen Teil auf Behauptungen von Massenvergewaltigungen.
65. Die Kommission dokumentierte zahlreiche Vorfälle, bei denen die ISF seit dem 7. Oktober systematisch Palästinenserinnen und Palästinenser online und persönlich angriffen und ihnen sexuelle Gewalt antaten, unter anderem durch erzwungene öffentliche Nacktheit, erzwungene öffentliche Entkleidung, sexualisierte Folter und Missbrauch sowie sexuelle Demütigung und Belästigung. Diese Vorfälle fanden während der Bodenoperationen in Verbindung mit Evakuierungen und Verhaftungen statt. Auf der Grundlage von Zeugenaussagen und verifiziertem Video- und Fotomaterial stellt die Kommission fest, dass sexuelle Gewalt im gesamten OPT während der Evakuierungsprozesse, vor oder während der Verhaftung, in zivilen Wohnungen und in einem Frauen- und Mädchenhaus verübt wurde. Sexuelle Handlungen wurden mit Gewalt, einschließlich Drohungen, Einschüchterung und anderen Formen der Nötigung, unter inhärent zwingenden Umständen aufgrund des bewaffneten Konflikts und der Anwesenheit bewaffneter israelischer Soldaten durchgeführt.
66. Die ISF erzwangen an vielen Orten öffentliches Entkleiden und Nacktheit unter erniedrigenden Umständen, u. a. wenn die Opfer mit verbundenen Augen, kniend und/oder mit auf dem Rücken gefesselten Händen, während sie Unterwäsche trugen, verhört oder verbal oder körperlich misshandelt wurden, während sie ganz oder teilweise unbekleidet waren, zu körperlichen Bewegungen gezwungen wurden, während sie nackt waren, und von den ISF bei einer dieser Handlungen gefilmt oder fotografiert wurden und die Filme und Fotos verbreitet wurden. Palästinenser mussten auch zusehen, wie sich Mitglieder ihrer Familie und Gemeinschaft in der Öffentlichkeit auszogen und ganz oder teilweise unbekleidet herumliefen, während sie sexuell belästigt wurden.
67. Sowohl männliche als auch weibliche Opfer waren dieser sexuellen Gewalt ausgesetzt, aber Männer und Jungen waren in besonderer Weise betroffen. Nur Männer wurden wiederholt von Soldaten gefilmt und fotografiert, während sie gezwungen wurden, sich in der Öffentlichkeit zu entkleiden und nackt zu zeigen, sexuell gefoltert und unmenschlich oder grausam behandelt wurden. Auch palästinensische Frauen wurden zur Zielscheibe und waren psychischer Gewalt und sexueller Belästigung im Internet ausgesetzt. So wurden weibliche Gefangene beschimpft und mit Drohungen belegt oder mit geschlechtsspezifischen und sexualisierten Graffiti beschmiert, unter anderem in einem Frauenhaus in Gaza, das direkt angegriffen wurde. Israelische Soldaten filmten sich auch dabei, wie sie Wohnungen durchsuchten und dabei auch Schubladen mit Unterwäsche durchwühlten, um palästinensische Frauen zu verhöhnen und zu demütigen, wobei sie arabische Frauen als "Schlampen" bezeichneten. Die Kommission kommt aufgrund der Umstände und des Kontextes dieser Handlungen zu dem Schluss, dass die gegen palästinensische Frauen gerichtete Gewalt gegen Frauen darauf abzielte, die palästinensische Bevölkerung als Ganzes zu demütigen und zu erniedrigen.
68. Die Kommission stellt das Vorhandensein erschwerender Faktoren bei der Begehung dieser geschlechtsspezifischen Straftaten fest. Erstens umfasst der spezifische soziale und normative Kontext, in dem diese Taten begangen wurden, starke kulturelle und religiöse Empfindlichkeiten im Zusammenhang mit der Privatsphäre, der Nacktheit und der Bedeutung des Schleiers, wo Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung tiefgreifende Auswirkungen auf individueller und gemeinschaftlicher Ebene für das Opfer haben können, insbesondere für Frauen und Mädchen. Zweitens ist es äußerst schwierig, erniedrigende digitale Inhalte, die online verbreitet werden und ein weltweites Publikum erreichen, aus dem Internet zu entfernen.
69. Aufgrund der Art und Weise, wie solche Handlungen begangen wurden, einschließlich des Filmens, Fotografierens und Online-Stellens von Material, in Verbindung mit den vielen Fällen mit ähnlichen Methoden, die an mehreren Orten beobachtet wurden, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass erzwungene öffentliche Entkleidung und Nacktheit und andere Arten von Missbrauch durch israelische Militärangehörige entweder angeordnet oder geduldet wurden. Diese Handlungen zielten darauf ab, die Opfer und die palästinensische Gemeinschaft insgesamt zu demütigen und zu erniedrigen, indem sie Geschlechterstereotypen aufrechterhalten, die ein Gefühl von Scham, Unterordnung, Entmannung und Minderwertigkeit erzeugen. Es liegt auf der Hand, dass diese Gewalt sowohl Teil der umfassenderen Verfolgung und Misshandlung von Palästinensern ist als auch durch sie ermöglicht wurde.“[14]
Unter Punkt G. wird über die Auswirkungen auf Kinder berichtet. Es wird erwähnt, dass nicht nur 7300 Kinder bis zum 30. April getötet gemeldet wurden, und 12.332 verwundet wurden und oft Gliedmaßen verloren, sondern auch, dass tausende von Kindern vermisst werden, und man sie unter den Trümmern begraben vermutet. „Die Rettungsbemühungen wurden durch Luftangriffe und Bodenangriffe, einen Mangel an Rettungsausrüstung, Treibstoffmangel für Fahrzeuge und Ausrüstung sowie begrenzte oder fehlende Kommunikationsmöglichkeiten behindert.“
„71. Angriffe auf Wohngebäude haben zu erheblichen körperlichen, emotionalen und kognitiven Herausforderungen für die betroffenen Kinder geführt, von denen viele mit schweren Verletzungen aus den Trümmern geborgen wurden. Die Kommission dokumentierte mehrere Fälle von Kindern, die durch Luftangriffe oder Granatenbeschuss verletzt wurden, darunter der Fall eines dreijährigen Jungen, der bei einem Angriff auf eine UNRWA-Schule im November 2023 beide Beine verlor. Seine beiden Eltern und sein jüngerer Bruder waren zuvor im Oktober 2023 getötet worden. Rund 1.000 Kindern wurden bis Ende November 2023 ein oder mehrere Gliedmaßen amputiert, einige davon ohne Betäubung. Die Angriffe hatten auch schwerwiegende Auswirkungen auf die für das Wohlergehen der Kinder wichtige Infrastruktur, darunter Krankenhäuser, Schulen und die Grundversorgung, was zu einer höheren Zahl von Todesfällen führte und eine angemessene Behandlung der Verletzten verhinderte. Die gesundheitlichen, erzieherischen und sozialen Folgen für die Kinder werden ein Leben lang andauern und Generationen betreffen. Die Kommission ist besorgt über die langfristigen psychologischen Auswirkungen auf Kinder, die unter zunehmenden Symptomen von posttraumatischem Stress leiden.
72. Die Angriffe der ISF auf dicht besiedelte Wohngebiete und Flüchtlingslager haben dazu geführt, dass Tausende von Kindern einen oder beide Elternteile verloren haben und in den Wirren der Feindseligkeiten von ihren Familien getrennt wurden. Im Februar 2024 waren mindestens 17.000 Kinder unbegleitet oder von ihren Eltern getrennt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums von Gaza haben seit dem 7. Oktober mindestens 15.173 Kinder in Gaza einen oder beide Elternteile verloren.“[15]
In Teil V, der rechtlichen Analyse, stellt der Bericht fest, dass die Hamas am 7. Oktober Kriegsverbrechen begangen hatte, darunter Geiselnahme von Zivilisten. Allerdings wurde das Gleiche für die Besatzungsmacht beschrieben.
„80. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Angriffe und Operationen Israels im Gazastreifen und im OPT stellte die Kommission fest, dass die israelischen Behörden und die Mitglieder der ISF Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen begangen haben.
81. Die Kommission stellte fest, dass folgende Kriegsverbrechen begangen wurden: Aushungern als Methode der Kriegsführung, Mord oder vorsätzliche Tötung, vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte, gewaltsame Verbringung, sexuelle Gewalt, Verletzung der persönlichen Würde und SGBV, die Folter oder unmenschliche und grausame Behandlung darstellen.
82. Die Kommission stellte fest, dass Israel die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen durch verschiedene Maßnahmen, einschließlich der Belagerung, kollektiv bestraft und damit unmittelbar gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat.
83. Die Kommission stellte fest, dass es vorhersehbar war, dass sich in den von den ISF angegriffenen Gebieten Zivilisten aufhalten würden; dennoch führten die ISF ihre Angriffe vorsätzlich und in Kenntnis dieser Tatsache gegen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte, einschließlich Kultstätten, durch, was einen direkten Verstoß gegen die Grundsätze des humanitären Völkerrechts bezüglich angemessener Vorsichtsmaßnahmen, Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und des besonderen Schutzes von Kindern und Frauen darstellt.
84. Die Kommission stellte fest, dass die Chapeau-Elemente[16] der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt sind, nämlich ein weitverbreiteter oder systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung in Gaza. Die Kommission stellte fest, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Ausrottung, des Mordes, der geschlechtsspezifischen Verfolgung palästinensischer Männer und Jungen, der gewaltsamen Verbringung sowie der Folter und unmenschlichen und grausamen Behandlung begangen wurden.“[17]
Schlussfolgerungen
Es folgt Teil VI, die Schlussfolgerungen. Darin wird zunächst auf die verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung, vor allem in Palästina, aber auch in Israel hingewiesen. Und dass der Konflikt noch blutiger, noch verfestigter wurde und droht weiter zu eskalieren.
„89. Die Kommission bekräftigt, dass sowohl der Angriff vom 7. Oktober in Israel als auch die anschließende Militäroperation Israels in Gaza nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Die einzige Möglichkeit, die immer wiederkehrenden Zyklen der Gewalt, einschließlich Aggression und Vergeltung auf beiden Seiten, zu stoppen, besteht darin, die strikte Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. Dazu gehört die Beendigung der unrechtmäßigen israelischen Besetzung palästinensischer Gebiete, der Diskriminierung, der Unterdrückung und der Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes sowie die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit für Juden und Palästinenser.“[18]
Unter Punkt 90 wird noch einmal bestätigt, dass die Hamas am 7. Oktober Kriegsverbrechen begangen hatte. Und es wird darauf hingewiesen, dass palästinensische Zivilisten, also nicht Kämpfer der Hamas daran beteiligt waren. Insbesondere wird die Entführung von Geiseln betont.
„93. Israelische Kinder wurden am 7. Oktober körperlich und seelisch misshandelt. Zusätzlich zu den Getöteten und Verletzten verloren viele Kinder einen oder beide Elternteile. Viele Kinder wurden Zeugen der Tötung ihrer Eltern und Geschwister und wurden außerdem von bewaffneten palästinensischen Gruppen zu Propagandazwecken gefilmt, die Videos veröffentlichten, auf denen junge israelische Kinder in verletzlicher Lage zu sehen waren. Die Kommission hält es für besonders ungeheuerlich, dass Kinder gezielt entführt wurden, mehrere von ihnen allein.[19]
94. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Mitglieder des militärischen Flügels der Hamas und der bewaffneten palästinensischen Gruppen gezielt gegen Frauen vorgingen, u. a. durch vorsätzliche Tötungen, Entführungen und körperlichen, geistigen und sexuellen Missbrauch. Diese Verbrechen wurden vorsätzlich begangen und in mehreren Fällen mit Gewalt durchgesetzt, wodurch den Opfern absichtlich großes Leid und schwere Verletzungen zugefügt wurden. Die Kommission stellt insbesondere fest, dass Frauen im Zuge ihrer Hinrichtung oder Entführung Gewalt gegen Frauen ausgesetzt waren. Frauen und Frauenkörper wurden von männlichen Tätern als Siegestrophäen benutzt, und die Entführung, Gewalt und Demütigung von Frauen wurde öffentlich zur Schau gestellt, entweder auf den Straßen des Gazastreifens oder im Internet.
95. Die Kommission stellte an mehreren Orten Muster fest, die auf sexuelle Gewalt hindeuten, und kommt zu dem Schluss, dass israelische Frauen in unverhältnismäßig hohem Maße von diesen Verbrechen betroffen waren. Der Angriff vom 7. Oktober ermöglichte es den Tätern, SGBV zu begehen, und diese Gewalt war nicht isoliert, sondern wurde in ähnlicher Weise an mehreren Orten und von mehreren palästinensischen Tätern verübt. Die Kommission fand jedoch keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass die Kämpfer den Befehl erhielten, sexuelle Gewalt zu begehen, so dass sie in dieser Frage keine Schlussfolgerungen ziehen konnte. Hetzreden und Unglaubwürdigkeit im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, die bei beiden Parteien zu beobachten sind, bergen jedoch die Gefahr, dass Überlebende zum Schweigen gebracht und diskreditiert werden, was Trauma und Stigmatisierung weiter verschärft.“[20]
Dann kommt der Bericht zu den Kriegsverbrechen der israelischen Behörden:
„97. In Bezug auf Israels Militäroperationen im Gazastreifen ab dem 7. Oktober kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Israel Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen begangen hat.
98. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die hohe Zahl der zivilen Opfer und die weit verbreitete Zerstörung von zivilen Objekten und wichtiger ziviler Infrastruktur das unvermeidliche Ergebnis der von Israel gewählten Strategie der Gewaltanwendung während dieser Feindseligkeiten ist, die mit der Absicht durchgeführt wurde, den größtmöglichen Schaden zu verursachen, unter Missachtung der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und angemessener Vorsichtsmaßnahmen, und somit rechtswidrig ist. Der vorsätzliche Einsatz schwerer Waffen mit großer Zerstörungskraft in dicht besiedelten Gebieten durch die ISF stellt einen vorsätzlichen und direkten Angriff auf die Zivilbevölkerung dar, von dem insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind. Diese Schlussfolgerung wird durch die erhebliche und steigende Zahl von Opfern über Wochen und Monate hinweg bestätigt, ohne dass sich die israelische Politik oder Militärstrategie geändert hätte.
99. Die ISF hat Zehntausende von Kindern getötet und verstümmelt, was bei Tausenden von Kindern zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen und bei allen Kindern zu langfristigen emotionalen Traumata geführt hat. Israel ist nach internationalem Recht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse aller Kinder, insbesondere die der zahlreichen Waisen und der von ihren Familien getrennten Kinder, Vorrang haben und berücksichtigt werden. Es hat die Pflicht, die Trennung von Familien zu vermeiden und ihre Wiedervereinigung zu erleichtern, wobei die besonderen Auswirkungen der Trennung von Familienmitgliedern auf Mütter und Kinder zu beachten sind.
100. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die von den ISF erteilten Evakuierungsanordnungen teilweise unzureichend, unklar und widersprüchlich waren und nicht genügend Zeit oder Unterstützung für eine sichere Evakuierung boten. Darüber hinaus wurden evakuierte Gebiete ohne Rücksicht auf diejenigen angegriffen, die nicht evakuiert werden konnten oder wollten, und die Evakuierten wurden entlang der Evakuierungsrouten und in den ausgewiesenen Sicherheitszonen angegriffen. Zivilisten, die sich gegen eine Evakuierung entscheiden, verlieren nicht ihren Schutzstatus nach internationalem Recht. Darüber hinaus zeigten Äußerungen israelischer Beamter die Absicht, die Bevölkerung zwangsweise umzusiedeln.
101. Die israelischen Behörden haben ihre militärischen Ziele stets als Zerstörung der gesamten Hamas, die Freilassung der israelischen Geiseln und die Verhinderung künftiger Bedrohungen des Staates Israel aus dem Gazastreifen dargestellt, doch ihre Handlungen und die Folgen ihrer Handlungen deuten auf andere Beweggründe hin, darunter Rache und kollektive Bestrafung. Äußerungen israelischer Beamter spiegeln die Politik und Praxis wider, weitreichende Zerstörungen anzurichten, eine große Zahl von Zivilisten zu töten und Menschen gewaltsam zu verschleppen. Die Kommission stellte fest, dass die Äußerungen israelischer Beamter einer Aufwiegelung gleichkamen und andere schwere internationale Verbrechen darstellen können. Die Erklärungen zielten darauf ab, Palästinenser, insbesondere palästinensische Männer und Jungen, systematisch zu entmenschlichen, und riefen zu kollektiver Bestrafung auf.
102. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Israel den Hunger als Kriegsmethode eingesetzt hat, die die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens auf Jahrzehnte hinaus in Mitleidenschaft ziehen wird, mit besonders negativen Folgen für Kinder. Dies ist ein Kriegsverbrechen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind bereits Kinder an akuter Unterernährung und Dehydrierung gestorben. Durch die von Israel verhängte Belagerung hat es die Vorenthaltung lebensnotwendiger Güter zur Waffe gemacht und die Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Strom, Treibstoff und anderen lebenswichtigen Gütern, einschließlich humanitärer Hilfe, unterbrochen. Dies stellt eine kollektive Bestrafung und Repressalien gegen die Zivilbevölkerung dar, was beides eindeutige Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind.
103. Die Häufigkeit, Prävalenz und Schwere der sexuellen und geschlechtsspezifischen Verbrechen, die seit dem 7. Oktober in den OPT gegen Palästinenser verübt wurden, zeigen, dass spezifische Formen von SGBV Teil der ISF-Operationsverfahren sind. Palästinensische Männer und Jungen waren spezifischen Verfolgungshandlungen ausgesetzt, die sie als Vergeltung für die am 7. Oktober begangenen Verbrechen bestrafen sollten. Die Art und Weise, wie diese Handlungen begangen wurden, einschließlich des Filmens und Fotografierens, in Verbindung mit ähnlichen Fällen, die an mehreren Orten dokumentiert wurden, lässt die Kommission zu dem Schluss kommen, dass erzwungene öffentliche Entkleidung und Nacktheit und andere damit verbundene Arten von Missbrauch von den israelischen Behörden entweder angeordnet oder geduldet wurden.
104. SGBV ist ein wesentliches Element der Misshandlung von Palästinensern mit dem Ziel, die Gemeinschaft als Ganzes zu demütigen. Diese Gewalt ist untrennbar mit dem breiteren Kontext der Ungleichheit und der anhaltenden Besatzung verbunden, die die Bedingungen und Gründe für geschlechtsspezifische Verbrechen geschaffen haben, um die Unterordnung der besetzten Bevölkerung weiter zu verstärken. Die Kommission stellt fest, dass diese Verbrechen an der Wurzel gepackt werden müssen, indem die historisch unterdrückenden Strukturen und das institutionalisierte System der Diskriminierung von Palästinensern, die den Kern der Besatzung bilden, abgebaut werden.
105. Die Lage im Westjordanland hat sich weiter verschlechtert, und die Zahl der palästinensischen Todesopfer seit dem 7. Oktober ist höher als in jedem anderen Zeitraum seit 2005. Der Anstieg der Zahl der Todesopfer steht im Zusammenhang mit mehreren hochmilitarisierten Operationen der ISF und einer Zunahme gewaltsamer Angriffe von Siedlern auf palästinensische Gemeinden, die häufig von den ISF unterstützt oder geduldet werden.
106. Der Kommission sind Berichte und Behauptungen der ISF bekannt, wonach der militärische Flügel der Hamas und andere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen im Gazastreifen von zivilen Gebieten aus operierten. Die Kommission weist erneut darauf hin, dass alle Konfliktparteien, einschließlich der ISF und der militärischen Flügel der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, das humanitäre Völkerrecht einhalten und es vermeiden müssen, die Gefährdung von Zivilisten durch die Nutzung ziviler Objekte für militärische Zwecke zu erhöhen.
107. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass zu den Personen, die die größte Verantwortung für die von ihr untersuchten internationalen Verbrechen, Verstöße und Missbräuche tragen, folgende gehören: hochrangige Mitglieder der politischen und militärischen Führung der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen sowie des palästinensischen Gemeinsamen Operationsraums; hochrangige Mitglieder der politischen und militärischen Führung des israelischen Staates, einschließlich der Mitglieder des Kriegsführungskabinetts und des Ministerausschusses für nationale Sicherheit, andere Minister der Regierung und Führer der ISF. Die Kommission wird ihre Untersuchungen fortsetzen und sich dabei auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung und die Verantwortung des Kommandos konzentrieren.[21]
VII Empfehlungen
Der Bericht schließt mit Empfehlungen an drei Parteien:
108 – An die Regierung Israels (Punkte a) bis j))
109 – an die Regierung des Staates Palästina und die de-facto Behörden in Gaza. (Punkte a) bis e))
110 – An den UN-Sicherheitsrat
„(a) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die dieser Konflikt darstellt, und der Schwere der Verbrechen, fordern sie die Regierung Israels gemäß Kapitel VII der UN-Charta auf, unverzüglich einen Waffenstillstand zu schließen, die Belagerung des Gazastreifens zu beenden, die Lieferung humanitärer Hilfe zu gewährleisten, die Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastrukturen einzustellen und die bedingungslose Freilassung der Geiseln zu fordern;
(b) das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu bekräftigen.
111 – An alle Mitgliedsstaaten (Punkt a))
Das Schlimmste droht noch
Wie erwartet, und, wie Hunger auch, nicht unbeabsichtigt, durch die Besatzungsmacht Israel verursacht, drohen sich Mitte Juni Infektionen im Gaza-Streifen auszubreiten[22]. Nachdem schon dutzende von Menschen, meist Kinder, an Mangelernährung starben, breitet sich jetzt die Angst vor Seuchen aus. Besonders vor Hepatitis und vor Cholera wird gewarnt, weil es praktisch kaum Trinkwasser gibt. Mindestens eine Million Menschen sind akut gefährdet, bedingt durch die Blockademaßnahmen und Bombardierungen Israels.
Die Quelle für die Nachricht ist der Rote Halbmond Palästinas. In dessen Mitteilung wird auch auf die wachsende Problematik von Abfall vor den Zelten der Flüchtlinge hingewiesen[23].
Am 19. Juni wurde der Bericht offiziell den Medien vorgestellt. Während im Internet in erster Linie das Video mit den direkten Aussagen der UN-Vertreter kursierte[24], war der Großteil der deutschen Medienberichte der Versuch, einer „Interpretation“. Dabei war es schwierig, überhaupt Berichte zu finden. Als ich am 20. Juni zum Beispiel in der FAZ danach suchte, fand ich keinen einzigen Artikel zu der offiziellen Vorstellung des UN-Berichtes vom Vortag. Und das Ergebnis einer Suche zu “Gaza“ auf der Seite ergab Medienberichte, welche ziemlich exakt die Medien Israels widerspiegeln.
Mit anderen Worten, die Menschen in Deutschland, welche auf deutsche Medien angewiesen sind, haben wenig Ahnung, was in der Welt wirklich vor sich geht. Sie sehen alles in erster Linie aus der Sicht einer Kriegspartei, nämlich aus der Sicht Israels.
[2]Ebd.
[3]Ebd.
[6]https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.ohchr.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fdocuments%2Fhrbodies%2Fhrcouncil%2Fsessions-regular%2Fsession56%2Fa-hrc-56-26-auv.docx&wdOrigin=BROWSELINK
[7]Besetzte palästinischen Territorien
[8]https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.ohchr.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fdocuments%2Fhrbodies%2Fhrcouncil%2Fsessions-regular%2Fsession56%2Fa-hrc-56-26-auv.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Das humanitäre Völkerrecht (HVR) wird auch als Recht der bewaffneten Konflikte bezeichnet, da es nur in bewaffneten Konflikten oder Kriegen Anwendung findet. Es ist das Recht, das die Durchführung von bewaffneten Konflikten bestimmt.
Das Internationale Menschenrechtsgesetz (IHRL) wird nicht nur im Krieg, sondern auch in Friedenszeiten angewandt. Es ist auch Teil des Völkerrechts. https://lawcorner.in/international-humanitarian-law-and-human-rights-law/#Conclusion
[9]Ebd.
[10]Hier komme ich wieder darauf zurück, dass der Völkermord hätte verhindert werden können, ebenso wie der 7. Oktober, wenn der IStGH schon früher ein Verfahren wegen der Kriegsverbrechen der Kontrahenten eröffnet hätte. Was leider auch durch Deutschland diplomatisch verhindert wurde.
[11]Ebd.
[12]Ebd.
[13]Ebd.
[14]Ebd.
[15]Ebd.
[16]Die "chapeau" Elemente beziehen sich auf die Kontextbedingungen, unter denen bestimmte Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit klassifiziert werden können. Es ist wie ein übergeordnetes Konzept, das mehrere spezifische Verbrechen umfasst.
Genauer gesagt müssen diese Verbrechen:
1. Teil eines weit verbreiteten oder systematischen Angriffs gegen eine zivile Bevölkerung sein,
2. Mit dem Wissen und der Absicht ausgeführt werden, diesen Angriff zu unterstützen.
Die Idee ist, dass diese Verbrechen nicht nur einzelne Handlungen sind, sondern Teil eines größeren Musters oder einer größeren Kampagne gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen.
[17]https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.ohchr.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fdocuments%2Fhrbodies%2Fhrcouncil%2Fsessions-regular%2Fsession56%2Fa-hrc-56-26-auv.docx&wdOrigin=BROWSELINK
[18]Ebd.
[19]Ebd.
[20]Ebd.
[21]Ebd.